ProAccom GmbH; Stand 01.01.2022
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung der Weblösung „OrgaManager“ (die „Software“), die von der ProAccom GmbH, nachfolgend „ProAccom“ genannt, hergestellt und als Software über das Medium Internet bereitgestellt wird.
Gegenstand der AGB sind:
DIE SOFTWARE RICHTET SICH AN UNTERNEHMER UND DARF NUR VON DIESEN GENUTZT WERDEN. SIE IST NICHT FÜR DIE NUTZUNG DURCH VERBRAUCHER BESTIMMT.
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:
Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.
Weitergehende Bedingungen insbesondere die AGB des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn ProAccom diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB der ProAccom GmbH.
ProAccom räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation im Rahmen ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die Leistungen ist der Router-Ausgang des von ProAccom genutzten Rechenzentrums zum Internet.
Der Kunde erkennt hiermit ProAccom als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. ProAccoms Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von ProAccom dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.
Der Kunde erkennt hiermit ProAccoms Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in dem Programm und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.
Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von ProAccom jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von ProAccom besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.
Der Kunde stellt ProAccom alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen zur Verfügung.
Der Kunde hat zudem die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit ProAccom die Leistungen wie beauftragt erbringen kann.
Der Kunde verpflichtet sich:
Der Kunde verpflichtet sich weiter, es zu unterlassen,
Verarbeitet der Kunde bei der Nutzung der Software Daten und ist für die Verarbeitung die Einholung einer Einwilligung Betroffener erforderlich oder ist der Kunde ein Berufsgeheimnisträger, verpflichtet er sich, Einwilligungen betroffener Personen einzuholen, soweit er dazu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.
Kommt der Kunde den vorstehenden Pflichten nicht nach, können die dadurch entstandenen Kosten und/oder Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn ihn ein Verschulden trifft.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist ProAccom berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. ProAccom behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.
Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des vereinbarten Leistungsumfangs beträgt 12 Monate.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 2 Monate vor seinem Ende schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 3.4 der AGB der ProAccom GmbH für die Nutzung und Betriebsunterstützung der Weblösung OrgaManager bleibt hiervon unberührt.
ProAccom ist berechtigt, aus wichtigem Grund zu kündigen.
ProAccom behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von ProAccom an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt ProAccom dem Kunden die in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.
ProAccom stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung.
ProAccom führt tägliche Backups der Datenbestände durch. Über eine Wiederherstellungsprozedur kann ProAccom die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchführen.
Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt im Jahresmittel mind. 99,9%. Die clientseitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden und ist nicht Bestandteil des durch ProAccom angebotenen Leistungsumfangs.
Von Ausfallzeiten ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die ProAccom als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch ProAccom zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.
In Fällen höherer Gewalt ist ProAccom für die Dauer der Auswirkung von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis sowie jedes unvorhersehbare Ereignis, durch das der jeweilige Vertragspartner ganz oder teilweise an der Leistungserbringung gehindert wird.
ProAccom ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten zwischen 1 Uhr und 5 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) durchzuführen. Diese Arbeiten werden dem Kunden nicht angekündigt. Sonstige Wartungsarbeiten kündigt ProAccom dem Kunden mit angemessener Frist an. Während der Wartungsarbeiten steht die Software nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ProAccom keinerlei Einfluss darauf hat,
Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen.
Die Meldung von Störungen in Bezug auf die Software erfolgt schriftlich per E-Mail an: support@proaccom.de
Störungsmeldungen werden während folgender üblicher Geschäftszeiten des Anbieters angenommen:
Montag bis Freitag 9 Uhr bis 17 Uhr.
ProAccom nutzt die aus ihrer Sicht technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten, um die Software so sicher wie möglich zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt insbesondere der Schutz vor dem Zugriff Dritter durch verschlüsselte Übertragung der eingegebenen Daten, Benutzerberechtigungssystematik für den kontrollierten Datenzugriff sowie die Unterhaltung von anerkannten Sicherheitsstandards. Der Kunde erkennt dennoch an, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist.
ProAccom gewährleistet, dass die Software den anerkannten Regeln der Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung der Nutzungsmöglichkeit bleibt außer Betracht.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die auf eine Fehlbedienung durch den Kunden oder nicht ordnungsgemäße Umgebungsbedingungen auf Seiten des Kunden zurückzuführen ist.
ProAccom gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges.
Gewährleistungsansprüche gegen ProAccom stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.
In jedem Falle ist die vertragliche wie deliktische Haftung von ProAccom außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf 5.000.000 EUR beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von ProAccom keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt ProAccom keine Haftung.
Für die Leistungen von ProAccom zahlt der Kunde das vereinbarte Entgelt in Euro. Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Das Entgelt versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
ProAccom ist berechtigt, die Vergütung gemäß Vertrag erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende angemessen zu erhöhen. Weitere Erhöhungen der jeweils angepassten Vergütungspositionen können frühestens zum Ablauf von 12 Monaten nach der letzten Preisanpassung verlangt werden. Der Kunde hat bei einer Anpassung der Vergütung das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen zum Wirksamwerden der Preisanpassung zu kündigen.
Zahlungen erfolgen nach Rechnungsstellung durch ProAccom. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber ProAccom mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von ProAccom schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
ProAccom und der Kunde verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten oder noch zu erlangenden und als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen. Die Tatsache, dass zwischen den Vertragspartnern eine Geschäftsbeziehung besteht, ist keine vertrauliche Information.
Die Verpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrages fort.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die:
Unbeschadet vorgenannter Bestimmungen ist jede Vertragspartei berechtigt, ihren gesetzlichen Auskunftspflichten auch hinsichtlich der ihr überlassenen Informationen nachzukommen.
ProAccom und der Kunde verpflichten sich, die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
ProAccom verarbeitet die Kundendaten als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 DSGVO ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden und ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung der vereinbarten Leistungen. ProAccom trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des BDSG und der DSGVO, verantwortlich. ProAccom ist berechtigt, als Rechenzentrum einen in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Hoster einzusetzen. Einzelheiten regeln die Parteien in einem gesonderten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung.
ProAccom kann den Kunden gegenüber Dritten als „Referenzkunden“ benennen. ProAccom ist berechtigt, Namen und Logo des Kunden auf die eigenen Internetseiten zum Zwecke der Referenzangabe aufzunehmen. Der Kunde ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen.